AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Stand März 2008
- Der Energieausweis wird auf der Grundlage der vom Auftraggeber (AG) gemachten Angaben bzgl. Wohngebäude, der Heizung und der Warmwasserbereitung erstellt.
- Der AG verpflichtet sich alle Daten und Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen und den Auftragnehmer vollständig zu übermitteln.
- Die Berechnung der im Energieausweis auszuweisenden Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und Bilanzierungsverfahren.
- Die derzeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt.
- Wir übernehmen die Verantwortung und Garantie für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Energieausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
- Der Ausweis hat bei unveränderter Gebäudekonstellation eine 10 jährige Gültigkeit. Für die vom Auftraggeber gemachten Angaben übernehmen wir keine Haftung.
- Die Lieferung des Energiepasses erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, nach Überweisung des Preises für den jeweiligen Ausweis auf unser Konto.
- Bei deutlicher Überschreitung des Liefertermins ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, jedoch muß er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung werden ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung anderer Rechte sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
