Planungsbüro Söhnlein: Energieausweis

 

Energieausweis

Energieausweis - Check

Bitte beachten Sie: Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis!

Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?


Wird das Objekt verkauft oder handelt es sich um eine Neuvermietung?


Baujahr:


Es ist kein Energieausweis erforderlich.

Auch wenn Sie für Ihr Haus derzeit noch keinen Energieausweis benötigen bedenken Sie, dass eine generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis für bestimmte Wohngebäude nur bis zum 30.09.2008 besteht.

Anzahl der Wohnungen in diesem Gebäude?


Anzahl der Wohnungen in diesem Gebäude?


Wie hoch ist der energetische Standard des Gebäudes? Entspricht er mindestens der ersten Wärmeschutzverordnung (1. WSchV77) von 1977?


Ein Energieausweis ist erforderlich!

Frist: 01.07.2008
Wahlfreiheit: Bedarfs-/Verbrauchsausweis

Es ist ein Energieausweis erforderlich!

Frist: 01.07.2008
Wahlfreiheit: Bedarfs- / Verbrauchsausweis bis zum 01.10.08.
Danach nur Bedarfsausweis zulässig.

Wie hoch ist der energetische Standard des Gebäudes? Entspricht er mindestens der ersten Wärmeschutzverordnung (1. WSchV77) von 1977?


Ein Energieausweis ist erforderlich!

Frist: 01.01.2009
Wahlfreiheit: Bedarfs-/Verbrauchsausweis

Ein Energieausweis ist erforderlich!

Frist: 01.01.2009
Wahlfreiheit: Bedarfs- / Verbrauchsausweis bis zum 01.10.08.
Danach nur Bedarfsausweis zulässig.

Wollen Sie das Objekt verkaufen oder neu vermieten?


Handelt es sich um ein öffentliches Gebäude mit einer Nutzfläche größer als 1000 m²?


Ein Energieausweis ist erforderlich!

Frist: 01.07.2009
Wahlfreiheit: Bedarfs- / Verbrauchsausweis

Kein Energieausweis erforderlich!