
Bitte beachten Sie: Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis!
Anzahl der Wohnungen in diesem Gebäude?
Wie hoch ist der energetische Standard des Gebäudes? Entspricht er mindestens der ersten Wärmeschutzverordnung (1. WSchV77) von 1977?
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