Planungsbüro Söhnlein: Energieberatung

 

Energieausweis

Die Vor-Ort-Beratung

Beratungsleistung

Analyse des Wärmeenergiebedarfs (einschl. Warmwasserbereitung) des Gebäudes durch den Berater, einschl. Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes als auch die technische Ausstattung des Gebäudes Vor-Ort.

In seinem Beratungsbericht erhält der Gebäudeeigentümer eine Zusammenstellung der Vor-Ort ermittelten Daten, die Einstufung des Gebäudes im Vergleich zu aktuellen Standards, sowie Hinweise zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Fördermittel

Die Vor-Ort-Beratung wird nach den "Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort" gefördert.

Das Förderprogramm der Vor-Ort-Beratung gilt für bestehende Gebäude, für die eine Baugenehmigung vor dem 1.1.1984 (alte Bundesländer) bzw. vor dem 1.1.1989 (neue Bundesländer) erteilt worden ist.

Die Fördermittel werden vom Energieberater, der die Beratung durchführt, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

Kosten der Beratung

Die folgende Tabelle enthält die nach Wohneinheiten (WE) je Gebäude gestaffelten Honorare, die Höhe der Förderung und den verbleibenden Eigenanteil des Eigentümers für eine Vor-Ort-Beratung.

Wohngebäude Eigenanteil netto 19% Mwst Eigenanteil brutto Bundeszuschuß Gesamtkosten
EFH/DHH/2FH 475,00 € 90,25 € 565,25 € 175,00 € 740,25 €
3-5 WE 600,00 € 114,00 € 714,00 € 250,00 € 964,00 €
6-20 WE 850,00 € 161,50 € 1.011,50 € 250,00 € 1.261,50 €
21-30 WE 1.300,00 € 247,00 € 1.547,00 € 250,00 € 1.797,00 €



Förderprogramm

Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2009 verlängert; bis zu diesem Datum können vom Berater Förderanträge gestellt werden.

Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

Energiesparberatungen, die mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises verbunden werden, sind im Rahmen des Förderprogramms zur Vor-Ort-Beratung aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht förderfähig. Dies gilt jedoch erst, sobald Gebäudeenergieausweise durch entsprechende Änderung der EnEV verpflichtend eingeführt worden sind.

Weitere Info zum Förderprogramm
»www.bafa.de